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Impressumspflicht und Datenschutzerklärung im Blog

Recht Veröffentlicht 19. Januar 2007 · Aktualisiert 3. August 2026 · 7 Min. Lesezeit

Kurz gefasst

Wer braucht es
Jedes geschäftsmäßige Angebot, also praktisch jede Website außer der rein privaten.
Wo
Von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar, klar als Impressum bezeichnet.
Dazu
Eine eigene Datenschutzerklärung, die tatsächlich beschreibt, was die Seite verarbeitet.

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung hat viele Blogs kalt erwischt, als sie eingeführt wurde. Sie ist keine Schikane, sondern eine simple Transparenzregel, und mit ein paar Minuten Arbeit erledigt.

Als hier 2007 über das damals neue Telemediengesetz geschrieben wurde, stand die Frage im Raum, ob Blogger künftig wie Redaktionen behandelt werden. Die Antwort lautet bis heute: teilweise ja. Die Kennzeichnungspflicht gilt weitgehend unabhängig von der Größe des Angebots.

Wer ein Impressum braucht

Erforderlich ist es für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien. Der Begriff ist weit: Es genügt eine auf Dauer angelegte Tätigkeit, sie muss nicht gewinnbringend sein. Ein Blog mit Werbung, Partnerlinks oder Bezug zur eigenen beruflichen Tätigkeit fällt darunter. Rein privat und ohne jeden wirtschaftlichen Bezug bleiben nur wenige Angebote.

In der Praxis lautet die vernünftige Empfehlung: Im Zweifel ein Impressum anlegen. Es kostet nichts und beendet die Diskussion.

Was hineingehört

Die E-Mail-Adresse muss tatsächlich erreichbar sein. Eine als Bild eingebaute oder mit Leerzeichen unkenntlich gemachte Adresse erfüllt die Anforderung nicht zuverlässig.

Wo es stehen muss

Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar. Etabliert ist ein Link im Footer, der auf jeder Unterseite steht und schlicht Impressum heißt. Bezeichnungen wie Kontakt oder Über uns allein genügen nicht.

Die Datenschutzerklärung

Sie ist ein eigenes Dokument und beschreibt, welche personenbezogenen Daten die Seite verarbeitet. Für ein typisches Blog sind das:

Entscheidend ist, dass die Erklärung beschreibt, was Ihre Seite tatsächlich tut. Ein Mustertext, der Dienste aufzählt, die Sie gar nicht einsetzen, ist keine Erfüllung der Informationspflicht, sondern eine falsche Auskunft.

Ein Hinweis zur Technik: Schriftarten und Skripte, die von fremden Servern nachgeladen werden, übertragen die IP-Adresse Ihrer Besucher dorthin. Wer das vermeiden will, bindet solche Ressourcen lokal ein. Zur Auswahl einer geeigneten Umgebung siehe Hosting-Vergleich.

Häufige Fragen

Reicht ein Generator aus dem Netz?

Als Gerüst ja. Er muss danach an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden, sonst entsteht genau der beschriebene Widerspruch.

Brauche ich eine Telefonnummer?

Erforderlich sind Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen. Eine E-Mail-Adresse in Verbindung mit einem zuverlässig beantworteten Kontaktweg genügt nach der Rechtsprechung.

Und bei Kommentaren?

Deren Verarbeitung gehört in die Datenschutzerklärung, die Haftungsfragen dazu stehen unter Haftung für Nutzerinhalte.

Dieser Beitrag ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.