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Open-Source-Lizenzen verständlich erklärt

Software Veröffentlicht 2. Juni 2007 · Aktualisiert 3. August 2026 · 7 Min. Lesezeit

Kurz gefasst

Grundsatz
Kostenlos und frei sind zwei verschiedene Aussagen.
Copyleft
GPL verlangt, dass abgeleitete Werke unter derselben Lizenz weitergegeben werden.
Für Websites
Die Weitergabepflicht greift erst beim Weitergeben, nicht beim bloßen Betreiben.

Wer Software einsetzt, weitergibt oder darauf aufbaut, sollte wissen, welche Lizenz daran hängt. Die verbreiteten Open-Source-Lizenzen sind kurz und verständlich, ihre Wirkung unterscheidet sich aber erheblich.

An dieser Stelle standen früher die Quellcode-Verweise zu den Programmen einer Software-Sammlung. Der Grund dafür war eine Lizenzpflicht: Wer GPL-Software weitergibt, muss den Quellcode zugänglich machen. Genau darum geht es hier.

Frei ist nicht dasselbe wie kostenlos

Freie Software meint vier Freiheiten: das Programm auszuführen, den Quellcode zu untersuchen, es weiterzugeben und veränderte Fassungen zu verbreiten. Kostenlose Software ohne Quellcode, oft Freeware genannt, erfüllt davon keine einzige. Sie darf meist nur benutzt werden, häufig nur privat.

Die drei wichtigen Gruppen

Copyleft-Lizenzen: GPL

Die GNU General Public License erlaubt Nutzung, Veränderung und Weitergabe unter einer Bedingung: Wer ein abgeleitetes Werk weitergibt, muss es unter derselben Lizenz und mit Quellcode weitergeben. Das ist der Kern des Copyleft. WordPress steht unter der GPL, weshalb auch Themes und Plugins, die auf WordPress-Code aufbauen, in aller Regel der GPL unterliegen.

Permissive Lizenzen: MIT und BSD

Sehr kurze Lizenzen, die fast alles erlauben, solange Copyright-Vermerk und Lizenztext erhalten bleiben. Abgeleitete Werke dürfen unter anderen Bedingungen weitergegeben werden, auch geschlossen.

Apache License 2.0

Ebenfalls permissiv, regelt zusätzlich Patentrechte ausdrücklich und verlangt, Änderungen kenntlich zu machen. Wegen der Patentklausel in Unternehmen beliebt.

Was das praktisch bedeutet

Dieser Text ordnet die Lizenzen ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Software, die Sie kommerziell weitergeben, lohnt eine anwaltliche Prüfung der eingesetzten Bestandteile.

Häufige Fragen

Darf ich GPL-Software im Unternehmen einsetzen?

Ja. Der Einsatz ist uneingeschränkt erlaubt, auch gewerblich. Pflichten entstehen erst bei der Weitergabe.

Darf ich GPL-Software verkaufen?

Ja, die GPL verbietet den Verkauf nicht. Der Käufer erhält aber alle Rechte der GPL, darf die Software also selbst weitergeben. Deshalb verkaufen Anbieter in der Praxis Support und Updates, nicht den Code.

Was ist mit "nur für Privatanwender kostenlos"?

Das ist keine Open-Source-Lizenz, sondern eine Nutzungsbeschränkung. Im Unternehmen ist eine kostenpflichtige Lizenz nötig. Auf diese Unterscheidung geht auch der Beitrag zur freien Grundausstattung ein.